Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage der Bewilligungspflicht einer Baumaßnahme muß nicht in jedem Fall ein Sachverständiger beigezogen werden. Sofern der Sachverhalt schon auf Grund der Aktenlage für jeden Laien einsichtig ist, erübrigt es sich , weitere Erhebungen durchzuführen bzw Sachverständigengutachten einzuholen (Hinweis E 6.7.1989 88/06/0197, 0198 VwSlg 12979/A, und E 6.10.1983, 83/06/0120, 0121, 0122).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060148.X02Im RIS seit
03.05.2001