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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Die in § 56 Abs 6 Stmk BauO 1968 idF 1989/14 eingeräumte Möglichkeit zur Durchführung von Sofortmaßnahmen ist verfassungsrechtlich als notstandspolizeiliche Maßnahme zu qualifizieren, die, wenn die Voraussetzungen für unmittelbares behördliches Handeln gegeben sind, auch dann ergriffen werden kann, wenn gleichzeitig aufgrund eines Ansuchens um Bewilligung der Belassung von Einrichtungen ein behördliches Verfahren unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften durchgeführt wird.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060010.X03Im RIS seit
11.07.2001