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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115;Rechtssatz
Bringt ein Abgabepflichtiger vor, eine stille Beteiligung einer GmbH, an der wieder ua der Abgabepflichtige beteiligt ist, am Einzelunternehmen des Abgabepflichtigen sei "auf die Auskunft (des Finanzamtsvorstandes) unmittelbar vertrauend" vorgenommen worden, erklärt der Abgabepflichtige aber nicht, welches andere, zu gleichen steuerlichen Vorteilen führende Verhalten er zur Erziehung eines als unausweichlich von ihm geschilderten wirtschaftlichen Vorganges gewählt hätte, hätte er nicht auf die angebliche Auskunft des Vorstandes des Finanzamtes vertraut, so erlaubt es der Grundsatz von Treu und Glauben nicht, dem Abgabepflichtigen den unberechtigt erworbenen Steuervorteil zu erhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140024.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.05.2009