RS Vwgh 1994/5/10 94/14/0024

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115;
EStG 1972 §4 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bringt ein Abgabepflichtiger vor, eine stille Beteiligung einer GmbH, an der wieder ua der Abgabepflichtige beteiligt ist, am Einzelunternehmen des Abgabepflichtigen sei "auf die Auskunft (des Finanzamtsvorstandes) unmittelbar vertrauend" vorgenommen worden, erklärt der Abgabepflichtige aber nicht, welches andere, zu gleichen steuerlichen Vorteilen führende Verhalten er zur Erziehung eines als unausweichlich von ihm geschilderten wirtschaftlichen Vorganges gewählt hätte, hätte er nicht auf die angebliche Auskunft des Vorstandes des Finanzamtes vertraut, so erlaubt es der Grundsatz von Treu und Glauben nicht, dem Abgabepflichtigen den unberechtigt erworbenen Steuervorteil zu erhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140024.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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