RS Vwgh 1994/5/10 90/14/0050

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung iSd § 8 Abs 1 KStG 1966 kann darin bestehen, daß eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter ein Wohnhaus unentgeltlich bzw zu einem unangemessen niedrigen Entgelt zur Nutzung überläßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140050.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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