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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird bei Angehörigen von freien Berufen in typisierender Weise als abnutzbar angesehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinem Klienten (Patienten) gegründet ist (Hinweis E 10.6.1980, 2420/79). Dieses Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen) Kanzleiinhabers und muß mit dessen Nachfolger neu begründet werden. Der Kundenstock ist solange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - insbesondere als Geschäftsführer der den Kundenstock erwerbenden Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft - weiterhin mitbetreut (Hinweis E 13.5.1986, 83/14/0089, 0094; E 25.5.1988, 87/13/0159; E 18.10.1988, 87/14/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140116.X01Im RIS seit
20.11.2000