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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag darf erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines Bauansuchens vollstreckt werden. Auch eine allfällige naturschutzrechtliche und/oder fernmeldebehördliche Genehmigung könnte nichts an der Rechtmäßigkeit des erteilten baubehördlichen Beseitigungsauftrages für das baubehördlich nicht genehmigte Gebäude und sohin an der Gesetzmäßigkeit der Vollstreckung dieses Auftrages ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050031.X05Im RIS seit
13.11.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009