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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §8 Abs1;Rechtssatz
Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung hat die Abgabenbehörde grundsätzlich den Nachweis zu führen, daß eine Gestaltung unangemessen ist. Bei der Angemessenheitsprüfung läßt der gebotene Fremdvergleich von der Sache her einen gewissen Spielraum (Hinweis E 30.5.1988, 88/14/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140050.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009