RS Vwgh 1994/5/11 90/12/0009

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Veröffentlicht am 11.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §58 Abs2;
GehG 1956 §19a;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 11.5.1994 90/12/0012

Rechtssatz

Der bloße Hinweis der Behörde, die vom Beamten zu leistende Bildschirmarbeit liege in ihrer Intensität und Kontinuität weit unter dem etwa Datenerfassern zugemuteten Maß, kann die Ermittlung der konkreten Voraussetzungen für die Gewährung einer Erschwerniszulage nicht ersetzen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120009.X05

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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