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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 11.5.1994 90/12/0012Rechtssatz
Der bloße Hinweis der Behörde, die vom Beamten zu leistende Bildschirmarbeit liege in ihrer Intensität und Kontinuität weit unter dem etwa Datenerfassern zugemuteten Maß, kann die Ermittlung der konkreten Voraussetzungen für die Gewährung einer Erschwerniszulage nicht ersetzen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120009.X05Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2011