RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0039

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Veröffentlicht am 11.05.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

GehG 1956 §59 Abs1;
LLDG 1985 §114 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine Betrauung iSd § 59 Abs 1 GehG kann auch mündlich erfolgen (Hinweis: E 17.12.1990, 89/12/0191, E VfGH 2.12.1970, A 9/70, VfSlg 6326/1970), es sei denn, daß in der Folge mit einer (schriftlichen) Erledigung eine davon abweichende Regelung getroffen wird (hier wurde der Beschwerdeführer dem mit der Leitung der Schule betrautem Direktor nur zu dessen Unterstützung und Beaufsichtigung im Dienstbetrieb und Lehrbetrieb zugeteilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120039.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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