RS Vwgh 1994/5/11 90/12/0009

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Veröffentlicht am 11.05.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 11.5.1994 90/12/0012

Rechtssatz

Eine Dienstverrichtung unter besonders erschwerten Umständen iSd § 19a GehG liegt dann nicht vor, wenn die gegebene Belastung eines Beamten auf den inneren Schwierigkeitsgrad der Arbeit, nicht aber auf äußere, die Arbeitsverrichtung beeinflussende Umstände zurückzuführen ist, oder wenn die besonders erschwerenden Umstände, unter denen der Dienst ausgeübt wird, nicht in dessen Eigenart, sondern in den Verhältnissen des Beamten (etwa fehlende Fachausbildung oder Lebensalter) gelegen sind (Hinweis E 10.10.1983, 82/12/0108).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120009.X01

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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