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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19a;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 11.5.1994 90/12/0012Rechtssatz
Eine Dienstverrichtung unter besonders erschwerten Umständen iSd § 19a GehG liegt dann nicht vor, wenn die gegebene Belastung eines Beamten auf den inneren Schwierigkeitsgrad der Arbeit, nicht aber auf äußere, die Arbeitsverrichtung beeinflussende Umstände zurückzuführen ist, oder wenn die besonders erschwerenden Umstände, unter denen der Dienst ausgeübt wird, nicht in dessen Eigenart, sondern in den Verhältnissen des Beamten (etwa fehlende Fachausbildung oder Lebensalter) gelegen sind (Hinweis E 10.10.1983, 82/12/0108).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120009.X01Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2011