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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §59 Abs1;Rechtssatz
Angesichts einer von der Dienstbehörde verfügten Zuteilung eines Lehrers (an den Direktor einer Schule) zur (bloßen) Unterstützung und zur Beaufsichtigung im Dienstbetrieb und Lehrbetrieb kann eine "als Betrauung zu wertende" bloß tatsächliche Wahrnehmung von Leitungsagenden die Rechtsfolgen des § 59 Abs 1 GehG nicht auslösen (bzw die hier angestrebte Einrechnung in die Lehrerverpflichtung im angestrebten höheren Ausmaß begründen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120039.X02Im RIS seit
20.11.2000