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L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Trotz einer ausdrücklich bloß auf das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes (§ 4 Wr MüllabfuhrG) abzielenden Berufung erwächst ein erstinstanzlicher Bescheid gemäß § 8 Wr MüllabfuhrG nicht (auch nur) insoweit in Rechtskraft, als er das Bestehen eines Müllentsorgungsverhältnisses ausspricht; dies, weil ein solches Verhältnis unabhängig vom Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes zu prüfen ist und untrennbare Voraussetzung für einen Ausspruch nach § 4 Wr MüllabfuhrG ist.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120230.X02Im RIS seit
11.07.2001