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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §38;Rechtssatz
Eine - durch Bestätigung des Versetzungstermins im Rechtsmittelverfahren - rückwirkende und daher objektiv rechtswidrige Versetzung verletzt den Beamten nicht in seinen subjektiven Rechten, wenn sie vor Zustellung des zweitinstanzlichen Bescheides nicht vollzogen wurde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120151.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013