RS Vwgh 1994/5/11 90/12/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1994
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine - durch Bestätigung des Versetzungstermins im Rechtsmittelverfahren - rückwirkende und daher objektiv rechtswidrige Versetzung verletzt den Beamten nicht in seinen subjektiven Rechten, wenn sie vor Zustellung des zweitinstanzlichen Bescheides nicht vollzogen wurde.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120151.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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