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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 11.5.1994 90/12/0012Rechtssatz
Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 19a GehG hat die Behörde zu ermitteln, worin die dienstlichen Verrichtungen des Beamten konkret bestehen, welche äußeren seine Arbeitsverrichtung beeinflussenden Faktoren gegeben sind (objektive, auf den Arbeitsplatz bezogene Betrachtung ohne Berücksichtigung der spezifisch subjektiven Verfassung des Bediensteten) und ob diese geeignet sind, als besondere Erschwernis (iSd beiden alternativen Anspruchsvoraussetzungen nach § 19a GehG) gewertet zu werden.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120009.X02Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2011