RS Vwgh 1994/5/11 90/12/0230

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Veröffentlicht am 11.05.1994
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L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Wien
L82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §435;
MüllabfuhrG Wr 1965 §17;

Rechtssatz

Ein zufolge begrenzter täglicher Aufstelldauer - zwecks jeweiligen Wegfahrens - mobiler und nicht mit dem Boden verbundener Würstelstand stellt kein Superädifikat dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120230.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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