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L00302 Bezüge Bürgermeisterentschädigung KärntenNorm
BezügeG Krnt 1973;Rechtssatz
Das Beschwerdevorbringen, die Nichtauszahlung eines Teiles des Witwenversorgungsbezuges nach dem Krnt BezügeG sei nicht gerechtfertigt, schließt jenes, die Berechnung habe nicht der Rechtslage entsprochen, nicht mit ein.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120045.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012