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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Ungeachtet des Erlöschens der Obsorge (§ 144 ABGB) mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (§ 172 ABGB) hat dasselbe im Rahmen seines Unterhaltsanspruches (§ 140 ABGB) nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auch Anspruch auf Finanzierung eines Studiums, wenn es über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt und das Studium zielstrebig verfolgt (Hinweis: Pichler in Rummel I/2 § 140 Rdz 12a).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120181.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011