RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0181

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Veröffentlicht am 11.05.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

ABGB §140;
ABGB §144;
ABGB §172;
GehG 1956 §21 Abs3;

Rechtssatz

Ungeachtet des Erlöschens der Obsorge (§ 144 ABGB) mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (§ 172 ABGB) hat dasselbe im Rahmen seines Unterhaltsanspruches (§ 140 ABGB) nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auch Anspruch auf Finanzierung eines Studiums, wenn es über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt und das Studium zielstrebig verfolgt (Hinweis: Pichler in Rummel I/2 § 140 Rdz 12a).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120181.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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