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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §22 Abs5;Rechtssatz
Erfolgt die Wohnortverlegung zwar aus zwingenden jedoch in der privaten Sphäre des Beamten gelegenen Gründen, kann sie niemals die Folge einer Dienstzuteilung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120102.X01Im RIS seit
20.11.2000