RS Vwgh 1994/5/11 94/12/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1994
beobachten
merken

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22 Abs5;

Rechtssatz

Erfolgt die Wohnortverlegung zwar aus zwingenden jedoch in der privaten Sphäre des Beamten gelegenen Gründen, kann sie niemals die Folge einer Dienstzuteilung sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120102.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten