RS Vwgh 1994/5/18 93/09/0226

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Veröffentlicht am 18.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Bei den neuen Tatsachen und Beweismitteln (iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG) kann es sich immer nur um den Sachverhalt betreffende Tatsachen und Beweismittel handeln, die im durchgeführten Verfahren, wenn sie schon damals hätten berücksichtigt werden können, zu einer anderen Feststellung des Sachverhaltes und voraussichtlich zu einem anders lautenden Bescheid geführt hätten (Hinweis E 2.6.1982, 81/03/0151).

Schlagworte

SachverständigengutachtenNeu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090226.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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