RS Vwgh 1994/5/18 93/09/0261

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Veröffentlicht am 18.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Ist eine Begründung mangelhaft bzw liegt ihr ein wegen fehlenden Parteiengehörs mangelhaftes Ermittlungsverfahren zugrunde, ist damit noch nicht die Bescheidqualität beseitigt.

Schlagworte

Einhaltung der FormvorschriftenBescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseBegründung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090261.X04

Im RIS seit

23.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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