RS Vwgh 1994/5/18 94/03/0005

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Veröffentlicht am 18.05.1994
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L65000 Jagd Wild
L65002 Jagd Wild Kärnten
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1045;
ABGB §431;
AVG §38;
AVG §69 Abs1 Z3;
JagdG Krnt 1978 §5 Abs1;
JagdRallg;

Rechtssatz

Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Tauschvertrages über die als Eigenjagdgebiet festzustellenden Grundstücke stellt für die Eigenjagdgebietsfeststellung keine Vorfrage iSd § 38 AVG dar. Für eine solche Feststellung bildet vielmehr - zufolge § 5 Abs 1 JagdG Krnt 1978 - die Frage des Eigentumsrechtes an der in Betracht kommenden Grundfläche eine Vorfrage.

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Eigenjagd

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030005.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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