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L65000 Jagd WildNorm
ABGB §1045;Rechtssatz
Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Tauschvertrages über die als Eigenjagdgebiet festzustellenden Grundstücke stellt für die Eigenjagdgebietsfeststellung keine Vorfrage iSd § 38 AVG dar. Für eine solche Feststellung bildet vielmehr - zufolge § 5 Abs 1 JagdG Krnt 1978 - die Frage des Eigentumsrechtes an der in Betracht kommenden Grundfläche eine Vorfrage.
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung EigenjagdEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030005.X01Im RIS seit
03.05.2001