Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs1;Rechtssatz
Steht fest, daß die von einer ungarischen Firma gelieferten (und von fünf ungarischen Staatsbürgern montierten) Wandelemente zur Errichtung eines (privaten) Fertigteilhauses bestimmt gewesen sind, so kommt die Anwendung des § 18 Abs 3 lit a AuslBG schon aus diesem Grund nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090176.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.12.2011