RS Vwgh 1994/5/18 93/09/0176

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Veröffentlicht am 18.05.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs1;
AuslBG §18 Abs3 lita;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1988/231 ;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Steht fest, daß die von einer ungarischen Firma gelieferten (und von fünf ungarischen Staatsbürgern montierten) Wandelemente zur Errichtung eines (privaten) Fertigteilhauses bestimmt gewesen sind, so kommt die Anwendung des § 18 Abs 3 lit a AuslBG schon aus diesem Grund nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090176.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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