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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Hat der Asylwerber (ein Staatsangehöriger Nigerias) behauptet, sich konkret an den Staat um Schutz gewandt und diesen nicht erhalten zu haben, noch daß ihm etwa durch die Exekutive überhaupt jeder zureichende Schutz versagt worden wäre, erübrigt es sich, darauf einzugehen, ob den Angaben des Asylwerbers eine Verfolgung seiner Person als Christ durch die Moslems zu entnehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190180.X01Im RIS seit
20.11.2000