Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/17/0326 E 2. Dezember 1988 RS 5Stammrechtssatz
Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 15.10.1987, 86/16/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170235.X07Im RIS seit
20.11.2000