Index
L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
SHG Stmk 1977 §1 Abs1;Rechtssatz
Sozialhilfeverbände stellen Träger des öffentlichen Fürsorgewesens dar. Die Sozialhilfe umfaßt die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, die Hilfe in besonderen Lebenslagen und die sozialen Dienste. Für die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 6 Z 6 UStG 1972 ist entscheidend, ob die umsatzsteuerbaren Leistungen des Fürsorgeträgers den Empfängern als Hilfe iSd einschlägigen Bestimmungen gewährt werden, mag auf diese Hilfe ein Rechtsanspruch bestehen oder nicht (Hinweis E 26.2.1981, 2571/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991150078.X01Im RIS seit
13.07.2001