RS Vwgh 1994/5/19 91/15/0078

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

SHG Stmk 1977 §1 Abs1;
SHG Stmk 1977 §19;
UStG 1972 §6 Z6;

Rechtssatz

Sozialhilfeverbände stellen Träger des öffentlichen Fürsorgewesens dar. Die Sozialhilfe umfaßt die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, die Hilfe in besonderen Lebenslagen und die sozialen Dienste. Für die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 6 Z 6 UStG 1972 ist entscheidend, ob die umsatzsteuerbaren Leistungen des Fürsorgeträgers den Empfängern als Hilfe iSd einschlägigen Bestimmungen gewährt werden, mag auf diese Hilfe ein Rechtsanspruch bestehen oder nicht (Hinweis E 26.2.1981, 2571/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991150078.X01

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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