RS Vwgh 1994/5/19 94/18/0098

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §1;
AufG 1992 §6 Abs4;
AufG 1992 §6;
AVG §1;
FrG 1993 §7 Abs7;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/24 93/18/0539 1

Stammrechtssatz

Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des AufenthaltsG 1992 (1. Juli 1993) ist die sachliche Zuständigkeit zur Entscheidung über einen dem § 7 Abs 7 FrG 1993 zu unterstellenden Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes auf die im § 6 Abs 4 AufenthaltsG 1992 genannte Behörde übergegangen (Hinweis E 30.9.1993, 93/18/0388).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180098.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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