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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Eine Verletzung eines subjektiven Rechtes eines Mitglieds einer Agrargemeinschaft durch einen Beschluß des Ausschusses der Agrargemeinschaft kann nicht durch eine darin enthaltene Feststellung, der keine Normativität zuerkannt werden kann, bewirkt werden (Hier: Feststellung daß die Entschädigung im jährlichen Pauschale des Fremdenverkehrsverbandes, das dieser für die Benützung von Grundflächen der Agrargemeinschaft bezahlt, abgedeckt ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070163.X03Im RIS seit
20.11.2000