RS Vwgh 1994/5/19 90/07/0163

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Tir 1978 §37;

Rechtssatz

Eine Verletzung eines subjektiven Rechtes eines Mitglieds einer Agrargemeinschaft durch einen Beschluß des Ausschusses der Agrargemeinschaft kann nicht durch eine darin enthaltene Feststellung, der keine Normativität zuerkannt werden kann, bewirkt werden (Hier: Feststellung daß die Entschädigung im jährlichen Pauschale des Fremdenverkehrsverbandes, das dieser für die Benützung von Grundflächen der Agrargemeinschaft bezahlt, abgedeckt ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070163.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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