RS Vwgh 1994/5/19 92/07/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Parteienerklärungen sind im Zweifel so auszulegen, daß die diese abgebende Partei nicht um ihren Rechtschutz gebracht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070070.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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