RS Vwgh 1994/5/19 92/15/0174

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs2;
BAO §245 Abs3;

Rechtssatz

Die Berufungsfrist eines Abgabepflichtigen, der eine ihm vom Finanzamt nach Stellung eines Antrages gemäß § 245 Abs 2 BAO mitgeteilte Begründung nach wie vor für mangelhaft erachtet, ist ab der Mitteilung der Begründung durch das Finanzamt nicht mehr gehemmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150174.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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