RS Vwgh 1994/5/19 94/19/1018

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aufgrund einer ungehinderten Reise durch mehrere Wochen in Vietnam kann ausgeschlossen werden, daß der Asylwerber (hier: Staatsangehöriger Vietnams) eine Verfolgung durch Vietnam zu befürchten habe, da der Asylwerber in seiner Heimat keiner Verfolgung ausgesetzt ist und auf triftige Gründe, die auf frühere Verfolgung zurückgehen, nicht verwiesen hat, ist vom Tatbestand des § 5 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 auszugehen. Daran ändert nichts, daß der Asylwerber nach seinen Behauptungen möglicherweise nicht mehr Staatsbürger Vietnams ist, stellt doch Art 1 AbschnA Z 2 FlKonv hinsichtlich der Fluchtgründe Staatenlosen den anderen Flüchtlingen gleich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994191018.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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