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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Aufgrund einer ungehinderten Reise durch mehrere Wochen in Vietnam kann ausgeschlossen werden, daß der Asylwerber (hier: Staatsangehöriger Vietnams) eine Verfolgung durch Vietnam zu befürchten habe, da der Asylwerber in seiner Heimat keiner Verfolgung ausgesetzt ist und auf triftige Gründe, die auf frühere Verfolgung zurückgehen, nicht verwiesen hat, ist vom Tatbestand des § 5 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 auszugehen. Daran ändert nichts, daß der Asylwerber nach seinen Behauptungen möglicherweise nicht mehr Staatsbürger Vietnams ist, stellt doch Art 1 AbschnA Z 2 FlKonv hinsichtlich der Fluchtgründe Staatenlosen den anderen Flüchtlingen gleich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994191018.X01Im RIS seit
20.11.2000