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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/07/0057 B 19. Mai 1994Rechtssatz
Ergeht der Berufungsbescheid seinem Spruch zufolge über die Berufung der "Fischereiberechtigten des X-Sees", und findet sich die Bezeichnung dafür auch in der Zustellverfügung, fehlt es an einem individuell bezeichneten Adressaten, über dessen Berufung entschieden wurde. Der Bescheid ist daher gegenüber dem so bezeichneten Adressaten ins Leere gegangen.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Rechtsnatur und Rechtswirkung der BerufungsentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070170.X02Im RIS seit
11.07.2001