RS Vwgh 1994/5/19 91/15/0078

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

SHG Stmk 1977 §17 liti;
SHG Stmk 1977 §18;
SHG Stmk 1977 §19;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §6 Z6;

Rechtssatz

Die Entgelte aus der Duldung der Nutzung der vom Sozialhilfeverband im Rahmen seines Unternehmens den Heimbewohnern zur Verfügung gestellten Telefoneinrichtungen sind nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972 steuerbar, jedoch nach § 6 Z 6 legcit steuerfrei. Es kommt nicht darauf an, ob den Heimbewohnern ein Rechtsanspruch auf die Duldung der Nutzung der Telefoneinrichtungen zusteht, mögen die in Rechnung gestellten Telefonkosten zur Gänze von den Heimbewohnern beglichen werden oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991150078.X02

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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