RS Vwgh 1994/5/19 93/17/0348

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
B-VG Art119a Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/25 87/17/0304 1

Stammrechtssatz

Im Fall einer mangelhaften Klärung des Sachverhaltes steht es der Vorstellungsbehörde frei, entweder den Gemeindebehörden die erforderlichen Sachverhaltsermittlungen aufzutragen oder die fehlenden Feststellungen selbst zu treffen. Unterzieht sich die Vorstellungsbehörde dieser Aufgabe, zu der sie nicht verpflichtet ist, gehen die bei der Sachverhaltsermittlung unterlaufenen Mängel zu ihren Lasten.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170348.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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