RS Vwgh 1994/5/19 92/15/0171

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

ABGB §1346;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1988 §4 Abs4;
WTBO §33;
WTBO §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/20 92/14/0232 1

Stammrechtssatz

Die Übernahme von Bürgschaften zählt nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerberaters. Daher spricht die Verkehrsauffassung von vornherein nicht für die von § 4 Abs 4 EStG 1988 für die Betriebsausgabeneigenschaft geforderte Veranlassung der Aufwendung oder Ausgabe aus der Bürgschaft durch den Betrieb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150171.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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