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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §245 Abs2;Rechtssatz
Dem Argument des Abgabepflichtigen, der Lauf der Berufungsfrist sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht bloß als gehemmt sondern als unterbrochen anzusehen, ist der Wortlaut der Bestimmungen des § 245 BAO entgegenzuhalten, deren äußerster Wortsinn eine solche Auslegung nicht zuläßt, weil Abs 4 dieser Gesetzesstelle ausdrücklich auf Abs 2 UND Abs 3 Bezug nimmt und unter das Regime einer HEMMUNG des Fristenlaufes stellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150174.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010