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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §15 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Beurteilung, daß eine Ehe rechtsmißbräuchlich, weil ausschließlich zwecks Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen, eingegangen worden sei, setzt die Nichtigerklärung dieser Ehe nicht voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180582.X02Im RIS seit
06.08.2001