RS Vwgh 1994/5/19 93/18/0582

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15 Abs1 Z2;
EheG §23;
EheG §27;
EheG §28;
FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Beurteilung, daß eine Ehe rechtsmißbräuchlich, weil ausschließlich zwecks Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen, eingegangen worden sei, setzt die Nichtigerklärung dieser Ehe nicht voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180582.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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