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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs5;Rechtssatz
Bei der Feststellung, ob die Flurbereinigung den gesetzlichen Zielen des Zusammenlegungsverfahrens bzw Flurbereinigungsverfahrens entsprochen hat, kommt es nicht auf Einzelvergleiche von Altgrundstücken und Abfindungsgrundstücken, sondern auf das Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand an, wobei es regelmäßig mehrere Möglichkeiten der Gestaltung der Abfindungen, die dem Gesetz entsprechen, geben kann (Hinweis E 10.4.1984, 83/07/0122).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070121.X01Im RIS seit
20.11.2000