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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §7 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/15/0182Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/15/0110 1Stammrechtssatz
Der durch § 7 Abs 1 Z 2 UStG 1972 angeordnete Ausfuhrnachweis ist eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung. Ist diese Vorausssetzung nicht erfüllt, so ist die Steuerfreiheit selbst dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen (auch die des Gelangens des Gegenstandes der Lieferung in das Ausland) gegeben sind (Hinweis E 13.11.1989, 87/15/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150181.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010