RS Vwgh 1994/5/19 92/15/0181

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1994
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §7 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/15/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/15/0110 1

Stammrechtssatz

Der durch § 7 Abs 1 Z 2 UStG 1972 angeordnete Ausfuhrnachweis ist eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung. Ist diese Vorausssetzung nicht erfüllt, so ist die Steuerfreiheit selbst dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen (auch die des Gelangens des Gegenstandes der Lieferung in das Ausland) gegeben sind (Hinweis E 13.11.1989, 87/15/0101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150181.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten