RS Vwgh 1994/5/19 93/17/0348

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L37164 Kanalabgabe Oberösterreich
L37294 Wasserabgabe Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;
InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1 Abs1 lita;
KanalgebührenO Kremsmünster 1976 §1;
KanalgebührenO Kremsmünster 1976 §4 Abs2;
LAO OÖ 1984 §3 Abs1;

Rechtssatz

Der Abgabenanspruch entsteht nach § 3 Abs 1 OÖ LAO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschrift die Abgabepflicht knüpft. Darunter ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren Vorliegen bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen (Hinweis: E 31.1.1979, 1948/77). Dies ist nach § 1 KanalgebührenO Kremsmünster 1976 mit dem Anschluß des Grundstückes an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz der Fall.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170348.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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