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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Der Abgabenanspruch entsteht nach § 3 Abs 1 OÖ LAO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschrift die Abgabepflicht knüpft. Darunter ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren Vorliegen bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen (Hinweis: E 31.1.1979, 1948/77). Dies ist nach § 1 KanalgebührenO Kremsmünster 1976 mit dem Anschluß des Grundstückes an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz der Fall.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993170348.X01Im RIS seit
20.11.2000