RS Vwgh 1994/5/19 92/07/0070

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/19 90/07/0074 2

Stammrechtssatz

Bescheide sind innerhalb der Grenzen der Rechtskraft verbindlich und binden die Verwaltungsbehörden, auch wenn sie rechtswidrig sind.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070070.X09

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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