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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/06 93/17/0133 2Stammrechtssatz
Der pflichtgemäßen Sorgfalt bei der Überwachung eines mit der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften Beauftragten ist durch die bloße Erteilung von Weisungen nicht Genüge getan; entscheidend ist, ob auch eine wirksame Kontrolle der vom Verantwortlichen erteilten Weisungen erfolgte (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0080).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993170332.X06Im RIS seit
11.09.2001Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015