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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
ALSAG 1989 §17;Rechtssatz
Wurde von der Möglichkeit des § 142 Abs 1 WRG nicht Gebrauch gemacht, steht der Umstand, daß ein Teil der in Rede stehenden Ablagerungen bereits vor Inkrafttreten des § 32 WRG getätigt wurde, der Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG grundsätzlich nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070162.X02Im RIS seit
12.11.2001