RS Vwgh 1994/5/19 92/07/0070

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Sind die bei einer Überprüfung nach § 121 Abs 1 WRG vorgefundenen Abweichungen der ausgeführten Arbeiten vom bewilligten Vorhaben den Rechten eines Betroffenen nachteilig, kommt deren nachträgliche Genehmigung nicht mehr in Betracht, sodaß es keiner Prüfung ihrer Geringfügigkeit iSd zweiten Satzes des § 121 Abs 1 WRG bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070070.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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