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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;Rechtssatz
Wird bei der Strafbemessung im Verfahren betreffend Übertretungen der BArbSchV nach § 7 Abs 1 erster und zweiter Satz BArbSchV ein Mitverschulden des Arbeitnehmers zugunsten des gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlichen mitberücksichtigt, ist der angefochtene Bescheid gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben. Sollen doch gerade die hier maßgebenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, gegen die der Beschuldigte verstoßen hat, eine solche, durch Leichtsinn des Arbeitnehmers hervorgerufene, gefährliche Situation und die daraus allenfalls resultierenden Folgen hintanhalten, wozu den Arbeitgeber die Pflicht zur Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften durch den Arbeitnehmer trifft.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020044.X03Im RIS seit
01.06.2001