RS Vwgh 1994/5/20 94/02/0044

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Veröffentlicht am 20.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
ASchG 1972 §33 Abs7;
BArbSchV §7 Abs1;
VStG §19;

Rechtssatz

Wird bei der Strafbemessung im Verfahren betreffend Übertretungen der BArbSchV nach § 7 Abs 1 erster und zweiter Satz BArbSchV ein Mitverschulden des Arbeitnehmers zugunsten des gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlichen mitberücksichtigt, ist der angefochtene Bescheid gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben. Sollen doch gerade die hier maßgebenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, gegen die der Beschuldigte verstoßen hat, eine solche, durch Leichtsinn des Arbeitnehmers hervorgerufene, gefährliche Situation und die daraus allenfalls resultierenden Folgen hintanhalten, wozu den Arbeitgeber die Pflicht zur Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften durch den Arbeitnehmer trifft.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020044.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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