RS Vwgh 1994/5/20 94/01/0128

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Veröffentlicht am 20.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §14 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Hat die Asylwerberin weder im Asylverfahren noch in der Beschwerde, mit Ausnahme des Umstandes, daß die Arbeit unter den Serben aufgeteilt werde, näher dargelegt, welche schweren Verfolgungen ihrer Auffassung nach in ihrem Heimatland gegen Personen albanischer Nationalität erfolgen, ergeben sich somit keine hinreichend deutlichen Hinweise, die auf eine Gruppenverfolgung schließen lassen (Hinweis E 26.1.1994, 93/01/0291; E 2.2.1994, 92/01/0890).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994010128.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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