RS Vwgh 1994/5/24 93/04/0196

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Veröffentlicht am 24.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/10/0140 1

Stammrechtssatz

Werden die maßgeblichen Gutachten in den Bescheiden der Erstbehörde im vollen Wortlaut wiedergegeben, kann von einer Verletzung des Parteiengehörs keine Rede sein.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040196.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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