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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §359a Z1 idF 1976/243;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.5.1994 93/04/0114Rechtssatz
Der administrative Instanzenweg geht auch in den Fällen des § 359b GewO 1973 bis zum BMW, da auch diesfalls die Gewerbebehörde über ein "Ansuchen um die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage (§ 77 Abs 1 GewO)" zu entscheiden hat.
Schlagworte
Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040092.X04Im RIS seit
11.07.2001