RS Vwgh 1994/5/30 92/10/0390

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/18 91/10/0068 2

Stammrechtssatz

Die von § 17 ForstG 1975 vorgeschriebene Interessenabwägung setzt voraus, daß festgestellt wird, ob und in welchem Ausmaß ein öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche besteht und welches Ausmaß das öffentliche Interesse an der Walderhaltung aufweist (Hinweis E 30.4.1992, 91/10/0156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100390.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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