RS Vwgh 1994/5/30 92/16/0144

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §10 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, die Gegenleistung auf der Basis der seinerzeitigen Festpreisvereinbarung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen (Hinweis E 17.6.1991, 90/16/0169).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160144.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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