RS Vwgh 1994/5/30 92/10/0469

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/30 89/14/0144 5

Stammrechtssatz

Maßgebend für das Ausmaß einer Ordnungsstrafe ist die Überlegung, welche Strafhöhe innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Änderung des Fehlverhaltens jener Person erwarten läßt, die sich der beleidigenden Schreibweise bedient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100469.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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